Aktuelles

 

                   

 

 

 

Blicke über den Gartenzaun

Vortrag zum West-Nil-Virus

Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg berichtet (vgl. Vortrag):

"Bei einem Fall von West-Nil-Fieber in 2021 wurde bei der Ermittlung durch das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg festgestellt, dass die Übertragung aller Wahrscheinlichkeit nach in der Kleingartenanlage am Priesterweg stattgefunden haben musste."

Vortrag zum Download
West-Nil-Virus_Informationsveranstaltung
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West-Nil-Virus in Berlin.pdf
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Trampoline, Hochbeete, Pools

Regelung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg für Kleingärten

Verhalten bei Laubeneinbrüchen

Download: Laubeneinbrüche
20230301201450276.pdf
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Hecken im Kleingarten

Regelung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg für Kleingärten

20220118180311967.pdf
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Veränderung von Baulichkeiten

Kleingartenentwicklungsplan 2030

Es liegt ein erster Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes Berlin 2030 vor. Beigefügt die Einstufung der Kolonie Lindenbaum mit der jeweiligen „Schutzstufe“ (neu: Entwicklungskategorie) sowie eine Erläuterung der Entwicklungskategorien.

 

Vollständiger KEP 2030: https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/gaertnern-in-der-stadt/kleingaerten/kleingartenentwicklungsplan/

Wissenswertes über Wildkräuter

Im „Gartenfreund“ vom September 2018 erschien eine Buchrezension über „Leckerbissen Wildkräuter & Co“ unserer Gartenfreundin Judith Brunner. Sie hat ein altes Büchlein mit viel Wissenswertem über essbare Wildkräuter neu aufgelegt. Für mehr Informationen verweisen wir auf den beigefügten  Auszug aus dem Gartenfreund:

 

Weitere Gartentipps

XXX

Die kleingärtnerische Nutzung des Gartens

Verwaltungsvorschrift des Landes Berlin über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15. Dezember 2009

 

§ 4 Abs. 1 Muster-Zwischenpachtvertrag:


"Eine kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn das Pachtgrundstück zur  Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient, wobei mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu verwenden ist. Zur kleingärtnerischen Nutzfläche gehören:

  • Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;
  • Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt;
  • Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser."

Interpretation des § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz betreffend die "kleingärtnerische Nutzung"

§ 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz und ein Auszug aus dem Praktiker-Kommentar von Dr. Lorenz Mainczyk zu dem Gesetz betreffend der Flächenanteile, die für eine klein- gärtnerische Nutzung maßgeblich sind.
Bundeskleingartengesetz_Kommentar zu §1
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